Was nachprüfbar ist
Der Umfang von „Nutzungsbedingungen“ ist nachprüfbar und nicht bloß behauptet. Der Ausgangspunkt ist genau benannt: Der Inhalt unterstützt die Kaufentscheidung; verbindlich sind Angebot, Spezifikation, freigegebenes Muster, Vertrag und Auftragsunterlagen.
- Rechtsträger und Umfang
- Dokument, Aufzeichnung oder Muster
- Geltendes Datum und geltende Fassung
