Was nachprüfbar ist
Der Umfang von „Datenschutzerklärung“ ist nachprüfbar und nicht bloß behauptet. Der Ausgangspunkt ist genau benannt: Die Erklärung nennt die Daten der Anfrage, ihren Zweck, die Aufbewahrung, die technischen Dienstleister, die Rechte und den Kontakt, ohne eine Nachverfolgung zu behaupten, die es nicht gibt.
- Rechtsträger und Umfang
- Dokument, Aufzeichnung oder Muster
- Geltendes Datum und geltende Fassung
